CO-Pipeline und Fracking

Entwicklungen, Status und Zusammenfassung unserer Stammthemen

von Ulrich Bruns

CO-Pipeline

Mit Beginn des gesamten Dilemmas, im März 2006, konnte niemand ahnen, dass der gesamte und ohnehin zweifelhafte Konflikt / Prozess nach mittlerweile über 13 Jahren immer noch kein zufriedenstellendes Ende gefunden hat, hier im eindeutig begründeten Sinne 1000-er Pipelinegegner, bzw. diverser Bürgerinitiativen.

Ohne an dieser Stelle letzte Feinheiten auszuführen, geht es im Kern immer noch darum, die vom Bayer-Konzern geplante Inbetriebnahme der Pipeline unter allen Umständen zu verhindern. Führt man sich die Bayer-Intention gänzlich vor Augen, entwickelt sich nicht nur völliges Unverständnis, sondern vielmehr kaltes Grausen und ausgeprägter Zorn – denn Bayer will trotz immensen Aufwands gerichtlich durchsetzen, zu deren Pipeline endlich die Freigabe zur Inbetriebnahme zu erhalten. Wobei sich die Streckenführung auf rund 67 km summiert, beginnend vom Werk Dormagen bis zum Werk Uerdingen und 17 km quer durch diverse Wohngebiete des Kreises Mettmann, inklusive 2-maliger Rheinquerung (Dormagen / Köln-Worringen, Monheim, Langenfeld, Solingen, Hilden, Erkrath, Düsseldorf, Ratingen, Mülheim, Duisburg / Krefeld-Uerdingen).

Zur Pipeline bleibt weiterhin festzustellen, dass diese einerseits nicht nur unrechtmä­ßig und ohne offizielle Freigabe verlegt wurde, andererseits viele Nachlässigkeiten nachgewiesen und dokumentiert sind, so u.a. rostige, poröse und zum Teil auch falsch aufeinandergeschweißte Rohre, die bestimmt nicht ewig dichthalten werden.

Ebenso wurden bei Kontrollen der zum Schutz der Rohre verlegten Geo-Grid-Sicher- heitsmatten an fast 100 Stellen Trassenabweichungen von mehr als einem Meter fehlender Breite festgestellt. Auch Abweichungen bei der zu verwendenden Stahl­sorte geben zweifelsfrei Aufschluss darüber, wie phlegmatisch und höchstgradig un­verantwortlich sicherlich nicht nur diese Arbeiten durchgeführt wurden, die selbstver­ständlich und unbedingt noch vor einer etwaigen, vielleicht immer noch geplanten Inbetriebnahme korrigiert werden müssen, sofern diese Nacharbeiten zwischenzeit­lich nicht schon erledigt wurden.

Zudem sind auch geforderte Bodenuntersuchungen auf Bombenfunde bislang nicht erfolgt. Ebenso noch ausstehend sind die gesetzlich durchzusetzenden Enteignungen gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern entlang der Trasse. è Und all das nur deswegen, damit Bayer, resp. die Covestro-Tochter, das in Dormagen herge­stellte und für Menschen hochgefährliche Kohlenmonoxid (CO) nach Krefeld beför­dern kann, trotz gegebener Alternativen, die laut Gutachten sogar wirtschaftli­cher wären; hiermit hatte sich der Bayer-Konzern „zwischendurch“ ebenfalls be­schäftigt, den gegebenen Vorschlag jedoch später wieder verworfen (CO-Produktion direkt am Standort Krefeld-Uer­dingen und damit Wegfall der insgesamt völlig um­strittenen und äußerst kostenintensiven Giftgas-Pipeline).

Zuletzt bleibt festzustellen, dass etwaige Leckagen, unabhängig davon, wo / wodurch diese entstanden sind, durch ausgetretenes Giftgas zu unausweichlichen Katastro­phen kaum überschaubaren Ausmaßes führen und nur spärlich kontrollierbar sind … und dann reagiert bei Risikoanalysen das Konsortium lakonisch, „dass bei vorschrif­tenkonformem Betrieb sichergestellt sei, dass Freisetzungen des transportierten Me­diums nicht auftreten“ (vereinfacht angemerkt). ACHTUNG – immer noch zutreffend:

Mehr als 110.000 Menschen und 10 Städte mit 1,5 Millionen Einwohnern fordern 

Keine Risiko-Leitung durch Wohngebiete

PS: Die nächste OVG-Gerichtsentscheidung wird etwa Januar 2020 erwartet. Mit ei­ner Betriebsgenehmigung ist aufgrund der Komplexität der gesamten Pipeline-The- ma­tik sowie den derzeit noch vielfach gegebenen Unzulänglichkeiten allerdings nicht zu rechnen.

Unabhängig davon ist eine ergänzende Klage des BUND (Bund für Umwelt und Na­turschutz Deutschland) zu beurteilen. Hier geht es u.a. darum, dass sich BAYER an mehreren hundert Stellen schlichtweg über Planvorgaben hinweggesetzt hat. Hierzu passt der bekannte Spruch „Hochmut kommt vor dem Fall“. Unverständlicherweise (intern sicherlich mit passender Argumentation und Begründung) hatte die Bezirksregierung-Düsseldorf die Abweichungen nachträglich genehmigt, wozu sich jeder Leser seine eigene Meinung bilden mag.

Spätestens an dieser Stelle verstärkt sich der Wunsch und die Hoffnung, dass sich Bayer mit Tochter-Covestro endlich aus dem Pipeline-Projekt voll­ständig verabschiedet, das man jahrelang nur vor sich hinsiechend betrachten konnte (vielleicht durch anderweitige Baustellen bedingt), insgesamt jedoch als Resultat fehlenden Engagements, gepaart mit wahrscheinlich geringer Professionalität und meistens leider auch ohne klar erkennbare Veränderungen.

Fracking – Fluch oder Segen?!

Anfangs meiner Ausführungen zu dem teil- und zeitweise unliebsamen Fracking-Thema (je nach strategischem Interesse), möchte ich Sie zunächst dahingehend sensibilisieren, welche ernstzunehmende Risiken dann gegeben sind, sofern das derzeitige Fracking-Verbot aufgehoben werden sollte

Einige mehr oder weniger bekannte Eckdaten: Zunächst wird bis etwa 2000 m und tiefer in die Erde gebohrt (unterhalb des Grundwasserbereichs). In diese Löcher werden dann pro Fracking-Vorgang Millionen Liter Wasser, Sand und hunderte, teils giftige Chemikalien mit extrem hohem Druck gepumpt, um z.B. Schiefergestein aufzubrechen. Letztlich bilden sich dadurch Risse, durch die das dort ursprünglich verkapselte Gas dann ausströmen und abgesaugt werden kann.

Wird dieser Ablauf nicht äußerst sorgfältig geplant und ausgeführt, ergeben sich arge Probleme, zumal das Geschehen logischerweise nicht rückgängig gemacht werden kann. Hier denke ich vorrangig  an den GAU, bei dem u.a. das eigene Grundwasser auf ewig verseucht wäre!! Natürlich forscht die Industrie bezüglich des giftigen „Chemikalien-Cocktails“ nach geeigneten Alternativen, die in einem zufriedenstellenden Leistungsrahmen bislang leider noch nicht gefunden wurden.

Leider zeigen auch Forschungsergebnisse in Niedersachsen zum Thema-„Auswir­kungen“, dass dort in einer 9-jährigen Zeitspanne doppelt so viele Männer an Blut- und Lymphdrüsenkrebs erkrankten als normal – wobei Niedersachsen das einzige Bundesland ist, in dem jahrelang Fracking betrieben wurde.

Bei all den Unwägbarkeiten sowie latent gegebenen Gefahren für Mensch und Um­welt gilt zu dem gesamten Themenkomplex unverändert die eminent wichtige und unverzichtbare Festlegung eines

bundesweit gültigen Fracking-Verbots.

Glücklicherweise ist dieses noch bis 2021 manifestiert. Erst dann wird entschieden, ob das Verbot der Technologie noch angemessen ist.

Auch klar ist, dass diverse Dienstleister (z.B. Wintershall, Exxon-Mobil, BASF) schon „hinter der Mauer lauern“, um bei einer Freigabe mit wahrscheinlich egoistischen Stil- und Verhaltensweisen direkt los­zulegen, wie eingangs ausgeführt und alles auf dem Rücken aller Verbraucher, wobei die Claims größtenteils schon zugeordnet sind.

Abschließend noch ein Praxis-Beispiel das zeigt, dass derzeit unter den betroffenen Behördenbereichen leider kaum kommuniziert wird und man sich untereinander wohl wenig dazu austauscht, mit welchen Pro’s und Kontra’s sowie einer möglichst großen und dauerhaften Wirtschaftlichkeit eine Lösung-X aufgebaut / präferiert wird.

Bundesrat setzt fatales Signal für Fracking-Gas

Über vorstehende Überschrift konnte man vor Kurzem arg verwundert sein. Hier hat sich der Bundesrat für den Import von „dreckigem Fracking-Gas“ aus den USA ausgesprochen und dadurch gleichzeitig auch Deutschlands Klimaziele für den „Kuhhandel mit der Regierung-Trump“ geopfert. Als Gegenleistung für diesen fragwürdigen Deal / Import sollen die von Herrn Trump äußerst beliebten Strafzölle vermieden werden, in diesem Beispiel jetzt eben für deutsche Autos. Unabhängig davon, beurteilt der Bundesgeschäftsführer der DUH (Deutsche Umwelthilfe) diese Aktion – Flüssiggas nach Europa zu exportieren – mit „weder wirtschaftlich noch klimapolitisch sinnvoll“. Als Gipfel der Verbraucherfeindlichkeit kommt hinzu, dass die Kosten der Anschlussleitungen (ca. 120 Millionen Euro) jetzt nicht mehr durch die Investoren, resp. Betreiber selbst bezahlt werden müssen, sondern hierzu nur die Gaskunden über die Netzentgelte zur Kasse gebeten werden.

Schlussanmerkung: Bekanntermaßen “führen mehrere Wege nach Rom“. Wir sind sehr gespannt, welches Konzept zur Lösung dieses relevanten Problemkomplexes zu gegebener Zeit überzeugend vorgelegt wird und sich letztlich durchsetzt, allerdings abseits jeglicher Fracking-Variante, bei der auch nur die kleinste Gefahr einer Grundwasserverseuchung gegeben ist.

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Es wird wohl nichts mit der CO-Pipeline und dem Fracking !?

von: Ulrich Bruns

CO-Pipeline:

Es ist und bleibt höchstgradig verwunderlich, dass der Bayer-Konzern (später mit Tochter-Covestro) von jeher, auch nach über einem Jahrzehnt diverser Gerichtsverfahren, resp. durchweg verlorener Rechtsstreitigkeiten, immer noch völlig uneinsichtig ist und weiterhin abermillionen Euros verschwendet, um letztlich die mittlerweile arg marode und ohnehin mannigfaltig umstrittene Giftgas-Pipeline dennoch in Betrieb zu nehmen – ein Ende dieses arg verdrehten und äußerst fragwürdigen Managements ist noch nicht in Sicht.

Aktuell wird diese „Strategie“ u. a. dadurch untermauert, dass jetzt innerhalb eines laufenden Gerichtsverfahrens zu einem weiteren Planänderungsantrag (mittlerweile wurden in den lang zurückliegenden Jahren mehr als 100 Plan-Abweichungen eingereicht) wieder einmal seitens Covestro ein TÜV-Gutachter „augenscheinlich“ (?) auch deswegen hinzugezogen wurde, damit dieser überzeugend und gegenüber den Gerichtsbarkeiten glaubhaft argumentiert, dass Bayer hinsichtlich der Sicherheit verlegter Rohrleitungen alle bestehenden Auflagen nicht nur erfüllt hätte, sondern in verschiedener Hinsicht noch weitaus mehr leiste. Welch eine Brisanz dann, wenn aufgrund „bemerkenswerter Verhaltensweisen des Gutachters“ selbst gerichtlich festgestellt wurde, dass letztlich eine objektive Prüfung und Begutachtung gefehlt hätte.
Nicht nur bei diesem Thema (es gibt u. a. auch noch den Diesel-Skandal) wird offen und unverblümt die Frage gestellt, ob man dem TÜV eigentlich noch vertrauen könne oder der bekannte TÜV-Siegel ohne Wert sei (?!), so zitiert aus einem Untersuchungsbericht des NDR zur generellen Rolle des TÜV und auch zu dessen Verhalten sowie sogar unterstellbarer „Abhängigkeit“ bei Großprojekten.

Bisheriges Fazit: Wir alle kennen den heute immer noch zutreffenden Spruch, dass (vornehmlich) die Behörden-Mühlen langsam mahlen. Solange von dort jedoch keine eindeutigen Festlegungen definiert sind, werden sich Bayer und die CO-Gegner zur Durchsetzung der unterschiedlichen Ziele unvermindert mit den jeweiligen Kernaussagen „bekämpfen“. Einerseits betont Bayer / Covestro dogmatisch, dass man weiterhin von der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Vorhabens überzeugt sei, andererseits weist die mit 100-fachen Argumenten gestützte Heerschar der Pipeline-Gegner (Kläger, Anwohner und enteignete Grundstückseigentümer) immer verstärkter u. a. darauf hin, dass insbesondere auch wegen der gestiegenen Gefahr von Terrorattacken, die Giftgas-Leitungen ein leichtes Ziel sein würden und ggf. tausende Opfer zu beklagen wären. Etwas länger zurückliegend, aber glücklicherweise immer noch gültig und bindend, bleibt nicht nur die Inbetriebnahme weiterhin untersagt, sondern wurde auch ein Eilantrag auf vorzeitige Inbetriebnahme gerichtlicherseits abgelehnt. Auch seitens der Politik bleiben nach wie vor klare Entscheidungen abzuwarten.

Fracking:

Das Gute und etwas Beruhigende an dieser Thematik ist, dass hier in der BRD immer noch ein klares Fracking-Verbot existiert (wir berichteten), welches der Bundestag „erst“ in 2021 mit diversen Bemessungskriterien noch einmal überprüfen soll, resp. erneut darüber entscheidet, ob das Verbot der Technologie noch angemessen ist. Selbstredend und unter gleicher Prämisse wie bei dem Vorartikel, hier weitere

Anmerkungen:
Zunächst bleibt festzustellen, dass Deutschland von jeher als ein Erdgasland mit jahrzehntelanger Fördertradition betrachtet wird. Diese Aussage bezieht sich jedoch „nur“ auf „konventionelle Lagerstätten“, also Gasvorkommen in Sandstein (vornehmlich in Niedersachsen gegeben), deren Gewinnung simpler und weniger aufwendig ist, als der Abbau von Schiefergas. Da diese alten Gasvorkommen absehbar ausgeschöpft sein werden, beschäftigt sich die Industrie seit einiger Zeit logischerweise mit den nicht konventionellen Gasfeldern, die zunächst in undurchlässigen Schiefer-Gesteinsschichten verkapselt sind. Wie vorerwähnt, erfordert diese Fördertechnik jedoch einen enormen Aufwand, nicht nur an Zeit und Kosten gemessen. Äußerst prekär ist und bleibt die Problematik bezüglich des derzeit immer noch notwendigen Einsatzes einer Vielfalt hoch giftiger Chemikalien, die der Frackflüssigkeit hinzugefügt werden müssen, ehe letztlich u. a. die Mixtur zwecks Auslösung des Schiefergases in die Tiefe gepresst wird. Wenn überhaupt später Genehmigungen erteilt werden sollten, so die derzeitige Festlegung, dann „zunächst nur in wenigen Fällen zu Forschungszwecken“ – keinesfalls jedoch in sensiblen Gebieten der Trinkwasserversorgung und zukünftig erst nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wobei selbstverständlich auch nur schwach wassergefährdende Frackflüssigkeiten zulässig wären, insgesamt weitgehend frei von schädlichen / giftigen Chemikalien. Lassen wir den vorigen Absatz einfach so stehen – beobachten wir unbeirrt aufmerksam die Geschehnisse und widmen uns zu gegebener Zeit (mit immer noch überzeugenden Gegenargumenten) wieder unserer unveränderten Zielsetzung, dass auch „Fracking zu Testzwecken“ zu untersagen ist!

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CO-Pipeline und Fracking / Zwischen Verzweiflung und Hoffnung

Autor: Ulrich Bruns (erschienen im Breitscheider Boten – Heft 13 – Stand Juni 2017)

Zuletzt hatten wir beim Thema CO-Pipeline mit Begründung darauf hingewiesen, dass ein wie auch immer gearteter Beschluss noch längst nicht in Sicht sei.

„Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt“ – denn auch für versierte Insider kam die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts plötzlich und unerwartet, allerdings wenig gehaltvoll: Nach jahrelanger Wartezeit hat das BVG Anfang des Jahres den Fall schlichtweg an das OVG Münster mit der Erklärung zurückgegeben (*), dass deren Vorlage zu den vorgebrachten Verfassungsbedenken nicht genügend begründet sei … und so fließt wieder „viel Wasser den Rhein hinunter“, ohne dass sich irgendetwas tut, bzw. getan hat.

(*) Liest man die Grundmeinung / Tendenz der BVG-Richter, so bleibt einem aufgrund der Verniedlichung zu den erheblichen Risiken der CO-Pipeline nur heftiges Kopfschütteln übrig. Original-Zitat: „Ungeachtet der jeder Enteignung innewohnenden Schwere … wird die Verwirklichung der Rohrleitung in der Regel nicht mehr als die Bestellung einer durch vergleichsweise geringe Belastungsintensität gekennzeichneten Grunddienstbarkeit erfordern“.

Die Richter haben wohl vergessen, die ’zig Ordner füllenden und sach- und fachlich untermauerten Contra-Argumente zu verinnerlichen, denn ansonsten würde man diese Pipeline nicht mit einer z.B. fast normalen Wasserleitung gleichsetzen!?

Derzeit und rechtzeitig vor der Landtagswahl tritt dazu noch Umweltminister Remmel auf die Bühne und will das Rohrleitungsgesetz überprüfen und – warum erst jetzt – letztlich die CO-Pipeline stoppen. In seinem 14-seitigen Bericht an Wirtschaftsminister Duin, greift er endlich die vorerwähnten Contra-Argumente mit den vielfältigen Risiken auf und weist u.a. darauf hin, dass aufgrund der neuen Sicherheitslage (Terrorgefahr) eine Inbetriebnahme durch dicht besiedelte Bebauung, mit unvermeidbaren und katastrophalen Auswirkungen bei einer Leckage, nicht mehr verantwortbar wäre.

Schlussanmerkung: Nach gut 2 Jahren wird das bis zur Rückweisung unterbrochene Verfahren zur geplanten Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung wieder aufgenommen. Wann es beendet sein wird, resp. wann und ob es eine Genehmigung für den Betrieb der Leitung geben wird, ist völlig offen. Dazu passt die Beurteilung eines Gutachtens der Landesregierung-NRW, in dem mehrere Alternativen aufgeführt sind und somit die CO-Pipeline eher eine zusätzliche Kostenbelastung als ein Erfolgsfaktor ist.

 

Fracking bleibt weiterhin untersagt!

Im letzten Heft lautete die Überschrift zu diesem ebenfalls wichtigen Thema „Gesetz verbietet Fracking“ und diese Festlegung ist (immer noch) bis zu 2021 verankert.

Das bräuchte sich auch nicht ändern; denn wer verfolgt hat, was Fracking in den USA angerichtet hat, weiß schon lange, wie zweifelsfrei gefährlich und ruinierend dies für den Boden, die Umwelt, unser lebenswichtiges Grundwasser und letztlich auch für uns Menschen ist.

Wir werden deswegen unverändert beobachten, ob und ggf. welche positiven Veränderungen sich durch die ständige Weiterentwicklung letztlich ungefährlicher und umweltschonender Fördermethoden ergeben, die ohnehin schon längstens gegeben sein müssten. Davon abgesehen bleibt festzuhalten, dass hier bei uns keine Hektik angesagt ist, zumal generell das Gas sich nicht verflüchtigen kann und auch noch in etlichen Jahrzehnten effizient gefördert / gefrackt werden könnte.

Unabhängig davon ist das Gas derzeit auf dem Weltmarkt so günstig, dass von daher keinerlei Zwang / Notwendigkeit zu einer nicht gerade kostengünstigen Förderung gegeben ist.

Andererseits gibt es, wie immer, zwei Seiten einer Medaille. So ist aktuell in den USA festzustellen, trotz aller negativen Fracking-Erkenntnisse / Begleiterscheinungen, dass dort „der Hebel“ in Richtung mannigfaltiger Förderaktivitäten umgelegt wurde. Damit wird gleichzeitig die Zielsetzung verknüpft, nicht mehr Gas einführen zu müssen, sondern umgekehrt und auf Dauer gefracktes Gas weltweit höchst profitabel zu exportieren.

Lenkt man notwendigerweise den Blick wieder zurück auf die BRD, bleibt alles in allem erneut für uns alle relativ beruhigend festzustellen, dass zu diesem komplexen Thema schließlich auch bei den Politikern die hoffentlich nicht nur vorläufige „Einsicht und Vernunft“ zu der Entscheidung des derzeit noch unumgänglichen Fracking-Stopps geführt hat.

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Neues zu unseren Stammthemen CO-Pipeline sowie Fracking !?

Autor: Ulrich Bruns (erschienen im Breitscheider Boten – Heft 12 – Stand Oktober 2016)

Schon wieder sind etliche Monate ins Land gezogen; und die Standardfrage ist zu beantworten, ob / was sich Wichtiges zu den 2 Themenbereichen getan hat.

Es gehört dabei zu den Selbstverständlichkeiten des Autors, hier ständig die Augen und Ohren offenzuhalten, um letztlich aktuell Bedeutendes sofort u.a. vielfältig zu kommunizieren. Man kann allerdings nichts erzwingen, sondern gegebenenfalls nur noch in geringem Maße auf wesentliche Eckdaten hinweisen: Weiterlesen

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Weitere Ausführungen zu unseren Stammthemen CO-Pipeline sowie Fracking

Autor: Ulrich Bruns (erschienen im Breitscheider Boten – Heft 11 – Stand Mai 2016)

CO-Pipeline:

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Mehr als 110.000 Menschen und 10 Städte mit insgesamt 1,5 Millionen Einwohnern fordern seit Jahren unverändert „Keine Risiko-Leitung durch Wohngebiete!“ Das ist definitiv Grund genug, hier die bislang vielfäl­tigen Proteste so lange zu verstärken, bis das / unser Ziel erreicht ist = Bayer stellt jegliche Pipeline-Akivitäten ein und gibt (endlich) auf, nicht zuletzt durch entspre­chend gewichtige Gerichtsurteile, seitens des Bundesverfassungsgerichtes unter­mauert. Weiterlesen

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Aktuelle „Blitzlichter“ aus unserer Umwelt-Region (CO-Pipeline und Fracking)

Autor: Ulrich Bruns (Breitscheider Bote Heft 10)

CO-Pipeline:

 In erster Linie wird natürlich von jedem Interessierten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) wissbegierig erwartet – bekanntlich mahlen allerdings auch dort die Mühlen langsam. Erhofft wird seit langer Zeit die Bestätigung, dass die Inbetriebnahme der Pipeline verfassungswidrig wäre, was sicherlich das lang ersehnte AUS bedeuten würde. Weiterlesen

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Relativ Aktuelles zu unseren Stammthemen CO-Pipeline sowie Fracking

Autor: Ulrich Bruns

Beide Themen haben zweifelsfrei eins gemeinsam: Niemals dürfen sie in Betrieb genommen werden, denn sie würden in einem Ernstfall vorprogrammiert sehr viele irreversible Schäden mit äußerst negativen Folgen anrichten. Hierzu sind (auch von uns) mannigfaltige Beschreibungen erstellt worden, sodass wir an dieser Stelle nicht weiter ausführen brauchen.

Beim Thema-CO hat sich seit August 2014 nichts erwähnenswertes Neues ergeben; so gelten immer noch die Ausführungen aus unserem letzten Heft 8; siehe dazu auch passend die nachfolgende Mitteilung des Pressekoordinators Herrn Dieter Donner, wozu ich überleitend nur noch die Überschrift setze –

SO SCHNELL KANN ES PASSIEREN:

Donner_2015-04-15Pipeline angesägt und erst Passanten entdeckten die Leckage – Fragezeichen bei den Verantwortlichen in Gladbeck

 Die Aufregung um die Pipeline-Leckage in Gladbeck ist zu Recht groß. Sicherlich ist es auch richtig, dass Ermittlungen nach dem Täter sofort gestartet werden.

Allerdings ist es genauso wichtig, jetzt die Überwachungssysteme der Pipeline-Betreiber zu hinterfragen. Weshalb wurde die Leckage durch Passanten und nicht unmittelbar durch die Betreiber entdeckt und gestoppt? So konnte dort, wie gemeldet, „bis zu 10.000 Liter hochgiftiges Methanol“ austreten und die umliegende Bevölkerung gefährden.

Wir und die Kläger gegen die Bayer-CO-Pipeline haben schon früh und zuletzt bei der Mega-Anhörung in der Grugahalle darauf hingewiesen, dass auch Pipelines für hochgiftige Stoffe, wie z.B. Methanol und Kohlenmonoxid (CO), kein geeignetes Transportmittel sind und schon gar nicht, wenn diese in der Nähe von Wohngebieten verlaufen.

Ein ähnlicher Vorfall wie in Gladbeck hätte bei einer mit CO betriebenen Pipeline verheerende Folgen gehabt. CO ist farblos, geruchlos, geschmacklos und für den Menschen nicht wahrnehmbar. Damit wäre eine Warnung durch „Spaziergänger“ unmöglich. Denn schon die kleinsten Mengen von 30 Millilitern, die Menge eines Schnapsglases, machen einen erwachsenen Menschen bewusstlos und würden den Tod von Kindern bedeuten.

Also nicht nur die Aufklärung des Täters oder der Täter ist gefragt. Auch die Abwägung von wirtschaftlichen Betreiberinteressen und den wohlbegründeten Gemeinwohlinteressen der  Menschen muss jetzt diskutiert werden.

Das Oberverwaltungsgericht hat in dem CO-Pipeline-Verfahren hierzu einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil die Richter das Gemeinwohl in dem Verfahren nicht genügend berücksichtigt sehen. Die Entscheidung dazu steht ebenso noch aus wie der Termin.

Wir werden als Initiative anlässlich der Bayer-Aktionärsversammlung (am 27. Mai 2015 in der Messe Köln) die Aktionäre vor und in der Veranstaltung über den Stand des Verfahrens und den Finanz- und Imageschaden von Bayer mit einem Infoblatt, Redebeiträgen und einer Mahnwache informieren.

FRACKING

Für heute abschließend noch ein paar „bemerkenswerte“ Ausführungen zum Thema-Fracking – hier immer den allerersten Satz aus heutiger Einleitung unverrückbar  vorangestellt.

Leider nimmt das „Gewürge“ um klare Entscheidungen seitens der Politik in Richtung Ablehnung jeglicher Aktivitäten (also ebenfalls keine Probebohrungen) immer noch kein Ende, wobei es zuvor auch Zeiten gab, wo „unsereins“ sich zu diesem Thema relativ gut entspannen und beruhigen konnte.

Erst hü, dann hott, dann jein, kann man wohl klar der Rhetorik unserer Bundesumweltministerin zuordnen. Anfangs erklärt sie eindeutig, dass es diese Schiefergas-Fördermethode auf „absehbare“ Zeit nicht geben würde, dann definiert sie in ihrem Gesetzentwurf, dass die Förderindustrie ab 2019 Fracking beantragen könne … was soll das Ganze .. findet dann auf einmal keine Umweltzerstörung mehr statt?! Auf Nachfrage erklärt sie (hier innerhalb eines Interviews gegenüber der WAZ) „beantragen ja, damit ist ja längst nicht gesagt, dass der Antrag auch genehmigt wird; denn dann müssen sich ja auch noch die Bergbauämter und die Wasserbehörden im Einvernehmen befinden“.

Kommentar überflüssig, seine Meinung mag sich jeder dazu selbst bilden. Wie bekannt, gibt es derzeit leider nur 2 Parteien, die eindeutig dagegen sind. „Der Rest“ schwankt, jeweils auch innerparteilich. Dieses ist eigentlich nicht verständlich, denn definitiv wird sich niemand freiwillig „vor seiner Haustür“ in vollstes Risiko begeben und ggf. in verseuchtem Grundwasser baden, bzw. dasselbe trinken.

Also schlichtweg „Augen zu und durch“?! Letztlich liegt wohl alles an den regelmäßigen, millionenschweren Einnahmen (abhängig von den Fördermengen), welche die Kommunen von der Industrie / den Goldgräbern kassieren möchte!!

Zum Glück übersteigt die ständig wachsende Anzahl der „Druck-machenden“ Fracking-Gegner mittlerweile die Millionenschwelle.

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CO-Pipeline – Brandneue Erfolgsnachrichten! Feiern Sie mit uns!

 Autor: Ulrich Bruns

Unter dieser Überschrift konnten wir beim Thema CO-Pipeline Ende August ’14 vorläufige Entwarnung publizieren. Es waren gute Nachrichten, nicht nur für die Bürgerschaft-Breitscheid sondern natürlich auch für viele andere Bürgerinitiativen sowie abertausende Pipeline-Gegner, inklusive diverser Kommunen:

Wie es sich bereits angedeutet hat (wir berichteten) und allerseits erhofft, hatte jetzt das Oberverwaltungsgericht-Münster sein Urteil gesprochen und die Nutzung der 67 Kilometer langen Pipeline weiterhin untersagt – anders formuliert: Das Gericht hält den Bau der CO-Pipeline für verfassungswidrig, hier vornehmlich mit dem Bezug auf die vorgenommenen Enteignungen, da der Nutzen der Pipeline für das Wohl der Allgemeinheit nicht hinreichend begründet / erkennbar sei.

Dieser „Schlag ins Kontor“ ist natürlich für Bayer zumindest eine kleine Katastrophe mit erheblichen Verlusten, nicht nur zeitlich betrachtet sondern auch monetär. Übrig bleibt dem Konzern jetzt nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht – und deren endgültiges Urteil kann erfahrungsgemäß Jahre dauern.

Völlig unberücksichtigt blieben bei dem Rechtsspruch noch die längst erwarteten Urteile zu diversen und umfangreichen Planänderungsvorhaben – auch hierbei muss sich Bayer bis zur Beurteilung / Entscheidung erneut auf lange und wiederum kostspielige „Wartezeiten“ einstellen.

Es bleibt die Frage und Hoffnung zugleich, ob nicht Bayer jetzt endlich die Klage zurückzieht, um nicht noch mehr Millionen-€ zu verbrennen. Unabhängig davon kursiert seit Kurzem ein Gerücht, dass Bayer deren Kunststoff-Sparte zu verkaufen gedenkt!?

Die Vorstands-Riege hält sich dazu äußerst bedeckt, klare Aussagen oder Tendenzen sind absolute Fehlanzeige.

Bleiben wir also weiterhin gespannt!

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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Aktuelles zum Thema CO-Pipeline

aus dem Breitscheider Boten – Heft 7 (Autor: Ulrich Bruns):

Unlängst wurde beim OVG in Münster in einer nicht öffentlichen Sitzung ein Gutachten erörtert, welches vom NRW Umweltministerium in Auftrag gegeben wurde. Insbesondere ging es dieses Mal um die (un-)rechtmäßige Umsetzung des Rohrleitungsgesetzes, auf dessen Grundlage Anwohner enteignet wurden, weil der Bau der CO-Pipeline dem Gemeinwohl diene. Nach Auffassung des Gerichts sei das Thema im Gesetz zu allgemein geregelt und wäre damit verfassungswidrig.

Ein Urteil ist jedoch noch nicht gefallen; über das Gesetz muss möglicherweise das Bundesverfassungsgericht befinden. Würde das Rohrleitungsgesetz gekippt, wäre wohl das Pipeline-Projekt gescheitert. PS: Das OVG in Münster hatte einerseits bereits 2007 die Inbetriebnahme der Pipeline verhindert und muss andererseits immer noch über einen vorliegenden Planänderungsantrag seitens Bayer entscheiden.

Man kann sich vorstellen, dass Bayer wiederum eine Fülle von Gegenargumenten aufgeführt hat, auch zu einer vorliegenden 167-Seiten umfassenden Expertise des Instituts für Umweltanalyse, die insgesamt die Gegner der Pipeline bestärkt.

Wir bitten um Verständnis, dass vertiefende Einzelheiten an dieser Stelle ausgeklammert bleiben; die Interessierten finden auf unseren Webseiten viele zusammenfassende Detailinformationen, historisch sortiert.

Abschließend eine Info, die einem nur ein großes Kopfschütteln abringt und den Gegnern der CO-Pipeline die Zornesröte ins Gesicht treibt: Unter der Überschrift „Chemische Industrie muss Motor des Industriestandortes Nordrhein-Westfalen bleiben“ fordert die CDU-Fraktion im Landtag unter anderem, die Landesregierung solle die Verbundstandorte stärken, indem sie insbesondere die Genehmigungsverfahren von Pipeline-Projekten „unter Beibehaltung maximaler Sicherheitsanforderungen“ beschleunigt und aktuelle Projekte wie die Pipeline zwischen Dormagen und Uerdingen unterstützen möge … offensichtlich haben die Antragsteller diesbezüglich die letzten Jahre nur geschlafen, sonst wüssten sie u.a. von den hundertfachen Beweis-Bildern und den eindeutigen Fakten / Argumenten, die den erschreckenden Umgang von Bayer mit hochgiftigen Stoffen in maroden Pipelines bezeugen – oder es gibt andere Hintergründe die man sich vorstellen kann, jedoch nicht äußern darf.

Mehr als 110.000 Menschen fordern: Keine Risiko-Leitung durch Wohngebiete in NRW! Die Bürgerschaft-Breitscheid ist dabei.

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CO-Pipeline: Nach drei Tagen Anhörung zur CO-Pipeline – Viele Fragen – viel Arbeit für die Bezirksregierung

Pressemitteilung der Stopp Bayer-CO-Pipeline Initiativen Monheim, Hilden, Langenfeld, Erkrath, Ratingen, Solingen, Düsseldorf (Autor: Dieter Donner)

Nach dem gut organisierten Anhörungsverfahren dürfte die Arbeit jetzt für die Bezirksregierung Düsseldorf nicht weniger werden.

Viele offene und ungeklärte Fragen warfen die Einwenderinnen und Einwender auf:

Über den Sinn und Zweck von Geogrid 2, die Bauausführung und mit Fotos belegte Baumängel, die Gefährlichkeit von CO und die grundsätzliche Frage, wie Bayer überhaupt für die Sicherheit einer 67 km langen Giftgas-Leitung einstehen kann und will, die überhaupt nicht kontrollierbar ist. Weiterlesen

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