Es wird wohl nichts mit der CO-Pipeline und dem Fracking !?

von: Ulrich Bruns

CO-Pipeline:

Es ist und bleibt höchstgradig verwunderlich, dass der Bayer-Konzern (später mit Tochter-Covestro) von jeher, auch nach über einem Jahrzehnt diverser Gerichtsverfahren, resp. durchweg verlorener Rechtsstreitigkeiten, immer noch völlig uneinsichtig ist und weiterhin abermillionen Euros verschwendet, um letztlich die mittlerweile arg marode und ohnehin mannigfaltig umstrittene Giftgas-Pipeline dennoch in Betrieb zu nehmen – ein Ende dieses arg verdrehten und äußerst fragwürdigen Managements ist noch nicht in Sicht.

Aktuell wird diese „Strategie“ u. a. dadurch untermauert, dass jetzt innerhalb eines laufenden Gerichtsverfahrens zu einem weiteren Planänderungsantrag (mittlerweile wurden in den lang zurückliegenden Jahren mehr als 100 Plan-Abweichungen eingereicht) wieder einmal seitens Covestro ein TÜV-Gutachter „augenscheinlich“ (?) auch deswegen hinzugezogen wurde, damit dieser überzeugend und gegenüber den Gerichtsbarkeiten glaubhaft argumentiert, dass Bayer hinsichtlich der Sicherheit verlegter Rohrleitungen alle bestehenden Auflagen nicht nur erfüllt hätte, sondern in verschiedener Hinsicht noch weitaus mehr leiste. Welch eine Brisanz dann, wenn aufgrund „bemerkenswerter Verhaltensweisen des Gutachters“ selbst gerichtlich festgestellt wurde, dass letztlich eine objektive Prüfung und Begutachtung gefehlt hätte.
Nicht nur bei diesem Thema (es gibt u. a. auch noch den Diesel-Skandal) wird offen und unverblümt die Frage gestellt, ob man dem TÜV eigentlich noch vertrauen könne oder der bekannte TÜV-Siegel ohne Wert sei (?!), so zitiert aus einem Untersuchungsbericht des NDR zur generellen Rolle des TÜV und auch zu dessen Verhalten sowie sogar unterstellbarer „Abhängigkeit“ bei Großprojekten.

Bisheriges Fazit: Wir alle kennen den heute immer noch zutreffenden Spruch, dass (vornehmlich) die Behörden-Mühlen langsam mahlen. Solange von dort jedoch keine eindeutigen Festlegungen definiert sind, werden sich Bayer und die CO-Gegner zur Durchsetzung der unterschiedlichen Ziele unvermindert mit den jeweiligen Kernaussagen „bekämpfen“. Einerseits betont Bayer / Covestro dogmatisch, dass man weiterhin von der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Vorhabens überzeugt sei, andererseits weist die mit 100-fachen Argumenten gestützte Heerschar der Pipeline-Gegner (Kläger, Anwohner und enteignete Grundstückseigentümer) immer verstärkter u. a. darauf hin, dass insbesondere auch wegen der gestiegenen Gefahr von Terrorattacken, die Giftgas-Leitungen ein leichtes Ziel sein würden und ggf. tausende Opfer zu beklagen wären. Etwas länger zurückliegend, aber glücklicherweise immer noch gültig und bindend, bleibt nicht nur die Inbetriebnahme weiterhin untersagt, sondern wurde auch ein Eilantrag auf vorzeitige Inbetriebnahme gerichtlicherseits abgelehnt. Auch seitens der Politik bleiben nach wie vor klare Entscheidungen abzuwarten.

Fracking:

Das Gute und etwas Beruhigende an dieser Thematik ist, dass hier in der BRD immer noch ein klares Fracking-Verbot existiert (wir berichteten), welches der Bundestag „erst“ in 2021 mit diversen Bemessungskriterien noch einmal überprüfen soll, resp. erneut darüber entscheidet, ob das Verbot der Technologie noch angemessen ist. Selbstredend und unter gleicher Prämisse wie bei dem Vorartikel, hier weitere

Anmerkungen:
Zunächst bleibt festzustellen, dass Deutschland von jeher als ein Erdgasland mit jahrzehntelanger Fördertradition betrachtet wird. Diese Aussage bezieht sich jedoch „nur“ auf „konventionelle Lagerstätten“, also Gasvorkommen in Sandstein (vornehmlich in Niedersachsen gegeben), deren Gewinnung simpler und weniger aufwendig ist, als der Abbau von Schiefergas. Da diese alten Gasvorkommen absehbar ausgeschöpft sein werden, beschäftigt sich die Industrie seit einiger Zeit logischerweise mit den nicht konventionellen Gasfeldern, die zunächst in undurchlässigen Schiefer-Gesteinsschichten verkapselt sind. Wie vorerwähnt, erfordert diese Fördertechnik jedoch einen enormen Aufwand, nicht nur an Zeit und Kosten gemessen. Äußerst prekär ist und bleibt die Problematik bezüglich des derzeit immer noch notwendigen Einsatzes einer Vielfalt hoch giftiger Chemikalien, die der Frackflüssigkeit hinzugefügt werden müssen, ehe letztlich u. a. die Mixtur zwecks Auslösung des Schiefergases in die Tiefe gepresst wird. Wenn überhaupt später Genehmigungen erteilt werden sollten, so die derzeitige Festlegung, dann „zunächst nur in wenigen Fällen zu Forschungszwecken“ – keinesfalls jedoch in sensiblen Gebieten der Trinkwasserversorgung und zukünftig erst nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wobei selbstverständlich auch nur schwach wassergefährdende Frackflüssigkeiten zulässig wären, insgesamt weitgehend frei von schädlichen / giftigen Chemikalien. Lassen wir den vorigen Absatz einfach so stehen – beobachten wir unbeirrt aufmerksam die Geschehnisse und widmen uns zu gegebener Zeit (mit immer noch überzeugenden Gegenargumenten) wieder unserer unveränderten Zielsetzung, dass auch „Fracking zu Testzwecken“ zu untersagen ist!

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