Kreisverkehr

Kreis Mettmann – Der Landrat / Vorlagen Nr. 23/012/2011 – öffentlich
Fachbereich: Liegenschaftsamt / Datum: 19.08.2011, Az.: 23-11

Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt „K 19 / An der Hoffnung“ in Ratingen

Anlass der Vorlage:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 27.06.2011 den Landrat beauftragt, mit der Stadt Ratingen, den gewerblichen Eigentümern und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als gemeinsame Kostenträger, die Möglichkeit der Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt K 19 / An der Hoffnung in Ratingen zu prüfen und den zuständigen Fachausschuss über das Ergebnis zu informieren.

^Kreisverkehr K19 - Kahlenbergsweg/ An der Hoffnung

Kreisverkehr K19 – Kahlenbergsweg/ An der Hoffnung

Sachverhaltsdarstellung:
Der Wunsch der Stadt Ratingen, diesen Kreuzungsbereich zu einem Kreisverkehr umzubauen, besteht schon seit Jahren. Bereits 1997 wurde der Stadt mitgeteilt, dass der Kreis gegen den Umbau keine Einwände hat.

Da es eine eingehendere Untersuchung bezüglich der tatsächlichen Machbarkeit bisher nicht gegeben hat, wurden in einem ersten Schritt am 26., 27. und 28.05.2011 Knotenstromzählungen und Beobachtungen der Verkehrsströme von Mitarbeitern des Liegenschaftsamtes durchgeführt.

Mit den Ergebnissen aus diesen Verkehrszählungen wurde eine Leistungsfähigkeitsüberprüfung eines möglichen Kreisverkehrs durchgeführt. Hiernach wäre ein Kreisverkehr an dieser Stelle leistungsfähig und der Verkehr könnte den Knotenpunkt nahezu ungehindert bzw. mit gegebenenfalls sehr geringen Wartezeiten passieren (Verkehrsqualitätsstufe A).

Gemäß beiliegender Skizze wäre der Umbau des Kreuzungsbereichs in einen Kreisverkehr hinsichtlich der örtlichen Platzverhältnisse ebenfalls grundsätzlich vorstellbar. Ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 32 Metern ließe sich in der vorhandenen Verkehrsfläche realisieren.

Wie die beiliegende Skizze verdeutlicht, könnten durch den Knotenpunktumbau an dieser Stelle, insbesondere durch die Kreisinsel und Einsparungen von Flächen für die Abbiegespuren, rd. 25% an derzeit versiegelter Fläche entsiegelt werden. Aufgrund eines erwarteten niedrigeren Geschwindigkeitsniveaus, einer gleichmäßigeren Fahrweise, sowie der anhand der Leistungsfähigkeitsuntersuchung nachgewiesenen Reduzierung von Wartezeiten und Haltevorgängen würden die bestehenden Emissionen an Lärm und Schadstoffen deutlich reduziert. Die Umweltbelastungen könnten somit nicht zuletzt durch die Senkung des Kraftstoffverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Reduktion deutlich reduziert werden.

Laut einer ersten groben Schätzung der Stadt Ratingen würden sich die reinen Baukosten (ohne Kosten für Grunderwerb, etc.) für einen Umbau in einen Kreisverkehr in der vorliegenden Form mit ca. 420.000 € brutto beziffern. Dieser Kostenschätzung liegen allerdings keine eingehenden Untersuchungen (wie Bodengutachten oder eine planerische Konkretisierung bezüglich der Ausführung) zugrunde.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Baulastträger beabsichtigt nicht den Bau eines Kreisverkehres, sondern die Erneuerung der überalterten Signalanlage. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW signalisierte, dass für den Fall einer Finanzierung durch den Kreis Mettmann oder die Stadt Ratingen eine kostenmäßige Beteiligung in der Höhe der Kosten vorstellbar wäre, welche für die fällige Erneuerung der Lichtsignalanlage entstünden. In diesem Zusammenhang wurde eine Summe von 75.000 € in Aussicht gestellt.

Vereinbarungen zwischen dem Kreis Mettmann und den gewerblichen Eigentümern hinsichtlich einer Kostenbeteiligung für die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur bestehen nicht, weil der Knotenpunkt in der Baulast des Bundes liegt. Derzeit werden Gespräche mit den gewerblichen Anliegern bezüglich einer Beteiligung an den Baukosten geführt. Konkrete Ergebnisse lagen bis zur Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.

Da der Landesbetrieb Straßenbau NRW ab April 2012 für ca. 8 Monate auf der Verlängerung der Kölner Straße (B1 bzw. B227) zwischen der BAB 52 und dem Kreisverkehr Krummenweg umfangreiche Fahrbahnsanierungen durchführt und deshalb die K19 als Umleitungsstrecke dienen wird, wäre die mögliche Errichtung eines Kreisverkehrs nicht vor 2013 realisierbar.

Die Höhe der finanziellen Auswirkungen ist noch nicht abzusehen, da dies von einer entsprechenden Beschlussfassung des Ausschusses abhängig ist.

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