Autor: Ulrich Bruns
Unter dieser Überschrift konnten wir beim Thema CO-Pipeline Ende August ’14 vorläufige Entwarnung publizieren. Es waren gute Nachrichten, nicht nur für die Bürgerschaft-Breitscheid sondern natürlich auch für viele andere Bürgerinitiativen sowie abertausende Pipeline-Gegner, inklusive diverser Kommunen:
Wie es sich bereits angedeutet hat (wir berichteten) und allerseits erhofft, hatte jetzt das Oberverwaltungsgericht-Münster sein Urteil gesprochen und die Nutzung der 67 Kilometer langen Pipeline weiterhin untersagt – anders formuliert: Das Gericht hält den Bau der CO-Pipeline für verfassungswidrig, hier vornehmlich mit dem Bezug auf die vorgenommenen Enteignungen, da der Nutzen der Pipeline für das Wohl der Allgemeinheit nicht hinreichend begründet / erkennbar sei.
Dieser „Schlag ins Kontor“ ist natürlich für Bayer zumindest eine kleine Katastrophe mit erheblichen Verlusten, nicht nur zeitlich betrachtet sondern auch monetär. Übrig bleibt dem Konzern jetzt nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht – und deren endgültiges Urteil kann erfahrungsgemäß Jahre dauern.
Völlig unberücksichtigt blieben bei dem Rechtsspruch noch die längst erwarteten Urteile zu diversen und umfangreichen Planänderungsvorhaben – auch hierbei muss sich Bayer bis zur Beurteilung / Entscheidung erneut auf lange und wiederum kostspielige „Wartezeiten“ einstellen.
Es bleibt die Frage und Hoffnung zugleich, ob nicht Bayer jetzt endlich die Klage zurückzieht, um nicht noch mehr Millionen-€ zu verbrennen. Unabhängig davon kursiert seit Kurzem ein Gerücht, dass Bayer deren Kunststoff-Sparte zu verkaufen gedenkt!?
Die Vorstands-Riege hält sich dazu äußerst bedeckt, klare Aussagen oder Tendenzen sind absolute Fehlanzeige.
Bleiben wir also weiterhin gespannt!