CO-Pipeline und Fracking / Zwischen Verzweiflung und Hoffnung

Autor: Ulrich Bruns (erschienen im Breitscheider Boten – Heft 13 – Stand Juni 2017)

Zuletzt hatten wir beim Thema CO-Pipeline mit Begründung darauf hingewiesen, dass ein wie auch immer gearteter Beschluss noch längst nicht in Sicht sei.

„Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt“ – denn auch für versierte Insider kam die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts plötzlich und unerwartet, allerdings wenig gehaltvoll: Nach jahrelanger Wartezeit hat das BVG Anfang des Jahres den Fall schlichtweg an das OVG Münster mit der Erklärung zurückgegeben (*), dass deren Vorlage zu den vorgebrachten Verfassungsbedenken nicht genügend begründet sei … und so fließt wieder „viel Wasser den Rhein hinunter“, ohne dass sich irgendetwas tut, bzw. getan hat.

(*) Liest man die Grundmeinung / Tendenz der BVG-Richter, so bleibt einem aufgrund der Verniedlichung zu den erheblichen Risiken der CO-Pipeline nur heftiges Kopfschütteln übrig. Original-Zitat: „Ungeachtet der jeder Enteignung innewohnenden Schwere … wird die Verwirklichung der Rohrleitung in der Regel nicht mehr als die Bestellung einer durch vergleichsweise geringe Belastungsintensität gekennzeichneten Grunddienstbarkeit erfordern“.

Die Richter haben wohl vergessen, die ’zig Ordner füllenden und sach- und fachlich untermauerten Contra-Argumente zu verinnerlichen, denn ansonsten würde man diese Pipeline nicht mit einer z.B. fast normalen Wasserleitung gleichsetzen!?

Derzeit und rechtzeitig vor der Landtagswahl tritt dazu noch Umweltminister Remmel auf die Bühne und will das Rohrleitungsgesetz überprüfen und – warum erst jetzt – letztlich die CO-Pipeline stoppen. In seinem 14-seitigen Bericht an Wirtschaftsminister Duin, greift er endlich die vorerwähnten Contra-Argumente mit den vielfältigen Risiken auf und weist u.a. darauf hin, dass aufgrund der neuen Sicherheitslage (Terrorgefahr) eine Inbetriebnahme durch dicht besiedelte Bebauung, mit unvermeidbaren und katastrophalen Auswirkungen bei einer Leckage, nicht mehr verantwortbar wäre.

Schlussanmerkung: Nach gut 2 Jahren wird das bis zur Rückweisung unterbrochene Verfahren zur geplanten Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung wieder aufgenommen. Wann es beendet sein wird, resp. wann und ob es eine Genehmigung für den Betrieb der Leitung geben wird, ist völlig offen. Dazu passt die Beurteilung eines Gutachtens der Landesregierung-NRW, in dem mehrere Alternativen aufgeführt sind und somit die CO-Pipeline eher eine zusätzliche Kostenbelastung als ein Erfolgsfaktor ist.

 

Fracking bleibt weiterhin untersagt!

Im letzten Heft lautete die Überschrift zu diesem ebenfalls wichtigen Thema „Gesetz verbietet Fracking“ und diese Festlegung ist (immer noch) bis zu 2021 verankert.

Das bräuchte sich auch nicht ändern; denn wer verfolgt hat, was Fracking in den USA angerichtet hat, weiß schon lange, wie zweifelsfrei gefährlich und ruinierend dies für den Boden, die Umwelt, unser lebenswichtiges Grundwasser und letztlich auch für uns Menschen ist.

Wir werden deswegen unverändert beobachten, ob und ggf. welche positiven Veränderungen sich durch die ständige Weiterentwicklung letztlich ungefährlicher und umweltschonender Fördermethoden ergeben, die ohnehin schon längstens gegeben sein müssten. Davon abgesehen bleibt festzuhalten, dass hier bei uns keine Hektik angesagt ist, zumal generell das Gas sich nicht verflüchtigen kann und auch noch in etlichen Jahrzehnten effizient gefördert / gefrackt werden könnte.

Unabhängig davon ist das Gas derzeit auf dem Weltmarkt so günstig, dass von daher keinerlei Zwang / Notwendigkeit zu einer nicht gerade kostengünstigen Förderung gegeben ist.

Andererseits gibt es, wie immer, zwei Seiten einer Medaille. So ist aktuell in den USA festzustellen, trotz aller negativen Fracking-Erkenntnisse / Begleiterscheinungen, dass dort „der Hebel“ in Richtung mannigfaltiger Förderaktivitäten umgelegt wurde. Damit wird gleichzeitig die Zielsetzung verknüpft, nicht mehr Gas einführen zu müssen, sondern umgekehrt und auf Dauer gefracktes Gas weltweit höchst profitabel zu exportieren.

Lenkt man notwendigerweise den Blick wieder zurück auf die BRD, bleibt alles in allem erneut für uns alle relativ beruhigend festzustellen, dass zu diesem komplexen Thema schließlich auch bei den Politikern die hoffentlich nicht nur vorläufige „Einsicht und Vernunft“ zu der Entscheidung des derzeit noch unumgänglichen Fracking-Stopps geführt hat.

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