Nicht ohne meinen Anwalt …

von Marie-Luise Jestrich-Dettmer

… Wir sehen uns vor Gericht! …
… Ich zeige Sie an! …“

Wer kennt sie nicht, diese unheilvollen Sätze. Viele Unannehmlichkeiten bahnen sich an, teuer kann es werden, auf jeden Fall folgen jede Menge vielfach unnötige Ärgernisse, die sich sicherlich zu diesem Zeitpunkt – mit ein wenig gutem Willen – noch abwenden lassen.

Verfahrene Situationen, in denen den Parteien vermeintlich keine gütliche Kompromiss-bereitschaft zu einer Einigung mehr zur Verfügung steht, führen oft auf direktem Weg zu einem Gerichtsverfahren. Das spätere Miteinander in einer angenehmen Nachbarschaft ist dauerhaft gestört. Aber es gibt auch einen anderen Weg, ohne „Gesichtsverlust“ aus solch verfahrenen Situationen heraus-zukommen. Ehrenamtlich arbeitende Schiedsleute stehen hierzu in den einzelnen Bezirken Ratingens zur Verfügung. Auch bei uns in Breitscheid (Bezirk III) bietet sich die glückliche Möglichkeit, Nachbarschaftsstreitigkeiten von einer Schiedsfrau lösen zu lassen, die gleichzeitig ausgebildete Mediatorin ist:

Frau Marie-Luise Jestrich-Dettmer (Tel. 02102-17939), wir hatten sie gebeten, sich und das Schiedsamt vorzustellen, dem sie gerne nachgekommen ist.

„Nach einer Bankausbildung war ich jahrelang Vorstandssekretärin in Essen. Seit 1980 wohne ich mit meiner Familie in Breitscheid. Im Jahr 2000 wurde für Breitscheid und Lintorf eine neue Schiedsperson gesucht. Da ich gut zuhören und ausgleichend sein kann und schon immer Interesse am Rechtswesen und den Menschen hatte, habe ich diese ehrenamtliche Aufgabe gerne übernommen. Nach mehreren Schulungen bin ich ausgebildete Schiedsfrau und Mediatorin.
Viele meiner Verfahren wurden mit einem Vergleich abgeschlossen, das heißt, beide Parteien haben mit meiner Hilfe eine Lösung gefunden, mit der beide einverstanden waren. Sie mussten sich also nicht einem richterlichen Urteil beugen. Die Gesamtkosten für eine Streitschlichtung bei mir von ca. 60,– Euro sind auch weitaus geringer als die Kosten bei einem Gerichtsverfahren.

Der große Vorteil von einem Schieds-verfahren zu einem Gerichtsverfahren liegt darin, dass nicht nur der strittige Punkt besprochen wird, sondern eine Art Ursachenforschung stattfinden kann, warum es zu dem strittigen Punkt gekommen ist. Gibt es eine Vorgeschichte und kann diese aufgeklärt werden, haben beide Parteien eine gute Chance, dauerhaft einen tragfähigen Vergleich abzuschließen.

Oft leben Nachbarn freundschaftlich nebeneinander, dann ärgert man sich über ein Verhalten und dann ärgert man sich über den überhängenden Ast. Das ist allzu menschlich. Natürlich gibt es auch stark überhängende und wirklich störende Äste, ohne dass es eine Vorgeschichte gibt. Dann dauert die Verhandlung nicht so lange.

Wenn der Antragsgegner in Lintorf oder Breitscheid wohnt, können Sie mich ansprechen, in allen Zivilsachen, in denen es um Geld geht (Rechnung nicht bezahlt, Schadenersatz), Beseitigung, Beachtung der Hausordnung, Unterlassung, alle Belange im Nachbarschaftsrecht wie Lärm, Grillen, Bewegungsmelder, Hunde, Zäune, Musik, Überhang etc. und bei Verletzung der persönlichen Ehre wie Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, leichte Körperverletzung.

Eine Schiedsperson ist neutral und zur Verschwiegenheit verpflichtet, sie richtet nicht sondern hilft, auf neutralem Boden die Sicht und die Gründe der anderen Partei wahrzunehmen, Lösungsansätze zu formulieren, evtl. auch vorzuschlagen und das Für und Wider eines Vergleichs abzuwägen. Die Verhandlung ist nicht öffentlich, Anwälte können mitgebracht werden, müssen aber nicht.“

Print Friendly, PDF & Email