Ihr persönliches Einwendungsschreiben gegen die CO-Pipeline

Die Bürgerschaft Breitscheid stellt Ihnen hier eine Worddatei zur Verfügung, die als Grundgerüst für Ihre Einwendungen gegen die CO Pipeline im aktuell laufenden Planänderungsverfahren genutzt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Gründe von Ihnen persönlich und individuell zu formulieren sind.

Hier das Musterschreiben:

Muster, Einwendung gegen CO-Pipeline

Ein Musteranschreiben, dass Sie lediglich noch mit Ihren Daten und Ihrer Unterschrift ergänzen müssten, würde von den Behörden als Sammelanliegen bewertet und nicht als Einzeleinwand behandelt. Gerade aber diese Einzelbehandlung ermöglicht eine intensive Auseinandersetzung mit unseren Einwendungen und Sorgen.

Wehren Sie sich, bevor es zu spät ist!
Nutzen Sie den Musterbrief als Grundlage für Ihre persönlichen Einwendungen an die Bezirksregierung!

FRIST: 05. Oktober 2012

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Krekler (02054 6323) und Herr Dornseifer (02102 17304) von der Bürgerschaft Breitscheid e.V. Ratingen gerne zur Verfügung.

Folgende Einwendungen können als Anregung dienen:

Hinweise, die sich aus der Frage ergeben: „CO-Gas – Was ist das?“:

  • Kohlenmonoxid = CO ist ein Atemgift
  • Kohlenmonoxid = CO ist geruchlos
  • Kohlenmonoxid = CO ist geschmacklos
  • Kohlenmonoxid = CO ist brennbar
  • Kohlenmonoxid = CO ist schwerer als Luft
    und breitet sich daher bei Windstille über dem Boden aus!
  • Kohlenmonoxid = CO ist nicht wasserlöslich
    und kann daher auch nicht sicher mit Wasser bekämpft werden!

Gründe können hier beispielsweise sein:

  • Unterlassene Kampfmittelräumung
  • Fehlender Gefahrenabwehrplan
  • Veränderte Rohrwandstärken
  • Veränderung der Verlegestrecken
  • eigene Ideen bezüglich Sicherheit …

Das Vorhaben der BMS AG bedroht meine Gesundheit, weil bei einem Aufenthalt in der Nähe der Pipeline keinerlei Gewähr für meine Sicherheit oder Rettung im Schadenfall gegeben werden kann. Die Stellungnahmen der örtlichen Feuerwehren und der Polizei haben dies deutlich gemacht. Selbst nach einer im Einzelfall möglichen Bergung aus der Gefahrenzone ist eine wirkungsvolle medizinische Behandlung und Wiederherstellung meiner Gesundheit nicht gesichert.

Rechtliche Voraussetzungen für den Baubeginn, wie der Nachweis der Kampfmittelfreiheit und der Erdbebensicherheit wurden widerrechtlich nicht erbracht und liegen bis heute nicht vollständig vor. Ich

fordere, dass diese Nachweise erbracht und mit in dieses öffentliche Verfahren einbezogen werden.

Der Verzicht auf Mantelrohre und die Verwendung anderer Mantelrohre als vorgeschrieben, kann nicht genehmigt werden. Es kann nicht sein, dass wegen einem übereilten Baubeginn nachträglich

Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden.

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